Ein sicherer Ort in der Krise
Inobhutnahme
Das Angebot der Inobhutnahmegruppe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund akuter Krisensituationen oder schwerwiegender persönlicher, familiärer oder sozialer Problemlagen vorübergehend aus ihrem bisherigen Lebensumfeld lösen müssen.
Eine Inobhutnahme erfolgt durch das Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII, wenn ein junger Mensch um Schutz bittet, die Personensorgeberechtigten einer Unterbringung zustimmen oder eine dringende Kindeswohlgefährdung vorliegt. Auch die Polizei kann im Rahmen ihrer Gefahrenabwehr eine vorläufige Inobhutnahme durchführen und das Kind oder dendie Jugendlichen dem Jugendamt übergeben.
Ziel der Inobhutnahme ist es, den Schutz des Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen, die akute Krisensituation zu stabilisieren und eine pädagogisch begleitete Klärung der weiteren Perspektive zu ermöglichen.

FAQ
Fragen zu unserem Angebot?
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich über das Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beantworten Ihre Anfragen schnell und umfassend.
