Ein sicherer Ort in der Krise

Inobhutnahme

Das Angebot der Inobhutnahmegruppe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund akuter Krisensituationen oder schwerwiegender persönlicher, familiärer oder sozialer Problemlagen vorübergehend aus ihrem bisherigen Lebensumfeld lösen müssen.

Eine Inobhutnahme erfolgt durch das Jugendamt gemäß § 42 SGB VIII, wenn ein junger Mensch um Schutz bittet, die Personensorgeberechtigten einer Unterbringung zustimmen oder eine dringende Kindeswohlgefährdung vorliegt. Auch die Polizei kann im Rahmen ihrer Gefahrenabwehr eine vorläufige Inobhutnahme durchführen und das Kind oder dendie Jugendlichen dem Jugendamt übergeben.

Ziel der Inobhutnahme ist es, den Schutz des Kindes oder Jugendlichen sicherzustellen, die akute Krisensituation zu stabilisieren und eine pädagogisch begleitete Klärung der weiteren Perspektive zu ermöglichen.

  • Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß §42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) über Tag und Nacht, Vollzeitbetreuung an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag.
  • vollstationäre Betreuung von Kinder- und Jugendlichen in Notsituationen 
  • Aufnahme 7 junge Menschen
  • Für Kinder und Jugendliche von 6-17 Jahre 
  • Bei Geschwisterkindern ist nach Absprache auch eine Aufnahme ab 5 Jahren möglich
  • Notaufnahmen in der Nacht für Bad Homburg und dem Hochtaunuskreis möglich
  • Personalschlüssel: 1:1,17
  • Konstruktive und enge Zusammenarbeit und Austausch mit dem Jugendamt
  • Sicherstellen des Schutzes der jungen Menschen
  • Gewährleistung des vorläufigen Verbleibes des Kindes/Jugendlichen in der Inobhutnahme
  • In Krisensituationen – Unterstützung durch die hausinterne Psychotherapeutin
  • Gesprächsangebote und emotionale Unterstützung durch die pädagogischen Fachkräfte
  • Feststellung des medizinischen und psychischen Versorgungsbedarfs
  • Feststellung des medizinischen und psychischen Versorgungsbedarfs und entsprechende Meldung an das zuständige Jugendamt
  • Einleitung von Behandlungen nach Zustimmung durch das zuständige Jugendamt / Vormund
  • Die Inobhutnahme verfolgt mehrere zentrale Ziele, die dem unmittelbaren Schutz und der nachhaltigen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen dienen:
  • Schaffung eines sicheren Ankommens-Ortes
    Bereitstellung eines geschützten, stabilen und wertschätzenden Umfelds, in dem Kinder und Jugendliche zur Ruhe kommen, sich sicher fühlen und erste Orientierung finden können.
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
    Unterstützung der jungen Menschen in ihrer individuellen Entwicklung, Stärkung ihres Selbstwertgefühls sowie Förderung sozialer, emotionaler und kognitiver Kompetenzen.
  • Entlastung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Herkunftsfamilien
    Temporäre Herausnahme aus belastenden familiären Situationen zur Entspannung akuter Krisen und zur Schaffung eines Rahmens für mögliche Klärungsprozesse.
  • Entwicklung tragfähiger Perspektiven
    Enge Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), Vormündern, TherapeutInnen und weiteren Fachstellen zur Erarbeitung realistischer und individueller Zukunftsperspektiven für die betroffenen Kinder und Jugendlichen.
  • großes Einzelhaus in einem ruhigen Wohngebiet
  • gemeinschaftliche Nutzung von großer Wohnküche, Wohnzimmer mit TV und PC, Spiel und Aufenthaltsraum, Besprechungsraum für vertrauliche Gespräche oder Rückzugsmöglichkeit
  • großer Garten
  • gute Verkehrsanbindung, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • breitgefächertes und gut zu erreichendes Schulangebot , wie Grund-, Haupt-, Realschule, Gymnasium, Lern- und Erziehung
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