Wohngruppen

Die Kinder und Jugendlichen werden von uns entsprechend ihres Entwicklungsstandes gefördert und langfristig für ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben fit gemacht. Durch gute Beziehungsarbeit gelingt es, gemeinsame Ziele zu erreichen. Respektvoller Umgang untereinander sowie gegenseitige Unterstützung sind die Grundlagen unserer Arbeit.

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Beschreibung

Unsere vollstationäre, interkulturelle, koedukative 5-Tage -Wochenwohnngruppe „Haus Zeitenwende“ befindet sich auf einem großen Grundstück mit eigenem Spielplatz. Das großzügige Einfamilienhaus hat, neben schönen Einzelzimmern – welches jeder Bewohner nach eigenen Wünschen gestalten darf – einen großzügigen Küchen-Essbereich sowie ein großes Wohnzimmer im Erdgeschoss.

In der Wohngruppe leben 6 Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren.  Die Arbeit in Haus Zeitenwende ist systemisch-traumapädagogisch ausgerichtet. Unser pädagogisches Team arbeitet mit dem Bezugsbetreuersystem.

Hilfeform

  • vollstationäre, interkulturelle, koedukative 5 Tage-Wochenwohngruppe
  • Für Kinder und Jugendliche von 6 - 13 Jahre und darüber hinaus – mögliche Ausnahmefälle werden individuell vereinbart
  • Unser pädagogischer Ansatz ist systemisch-traumapädagogisch ausgerichtet

Grundleistungen

  • Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren
  • individuelle Eingangsanamnese/Diagnostik
  • Erziehungs- und Hilfeplanung
  • Notwendige Aufsicht und Betreuung
  • Bezugsbetreuersystem
  • Alltägliche Versorgung
  • Schaffung von Voraussetzung für eine körperlich gesunde Entwicklung
  • Einübung von Lebenspraktischen Fertigkeiten
  • Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Schulische/Berufliche Förderung
  • Arbeit mit dem Herkunftssystem
  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Partizipation und Beschwerdemanagement
  • Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
  • Krisenintervention
  • Aktivitäten im Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme (Rückführung in die Familien)

Personelle Ausstattung

Pädagogik 1:1,2

Anteilig:

  • Leitung/Beratung
  • Verwaltung
  • Hauswirtschaft/Technischer Dienst
  • Alle Mitarbeiter/innen im Betreuungsdienst sind Fachkräfte (gem. Hessische Rahmenvereinbarung)
  • Anerkennungspraktikant/in

gesetzliche Grundlage

die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII § 27 ff. in Verbindung mit:

  • § 34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche

Indikation

  • Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche jeden Geschlechts und Herkunft, deren Eltern infolge individueller, sozialer und gesellschaftlicher Probleme mit der Erziehung temporär überfordert sind und sich so belastende Lebenserfahrungen, Erziehungsprobleme, Erziehungsschwierigkeiten, Störung des Sozialverhaltens und der sozialen Entwicklung ergeben.

    Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche mit sozial-emotionalen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten sowie mit spezifischen kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen und zur Abwendung einer seelischen Behinderung, zur Sicherstellung der Grundversorgung oder eines regelmäßigen Schulbesuchs und zur Unterstützung bei Entwicklungs- und Lernbeeinträchtigungen aufgenommen, sofern das Unterstützungsangebot einer Tagesgruppe nicht (mehr) ausreicht.

    Perspektivisch muss …

  • nach einer Begleitung von ca. 1 bis zu, in Ausnahmefällen, max. 3 Jahren eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich erscheinen.
  • das Familiensystem zur intensiven systemischen Beratung und Bearbeitung der individuellen Problemlagen bereit sein.
  • der familiäre Hintergrund für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie an jedem Wochenende und in den Ferien möglich sein.
     

Ausschlusskriterien

  • Grundsätzlich können alle Kinder und Jugendliche, die den oben genannten Kriterien entsprechen, aufgenommen werden. Ob eine mögliche Aufnahme erfolgt wird in engem Austausch zwischen pädagogischer Leitung und Gruppenleitung eingeschätzt.

    Leider können die Räumlichkeiten nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Eine Aufnahme bei Körperbehinderung muss daher intensiv geprüft werden.

Ziele

Das allem übergeordnete Ziel unserer Arbeit ist die Einlösung des Rechts (vgl. § 1 SGB VIII) eines jeden jungen Menschen auf Förderung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Daraus ergeben sich die individuellen Erziehungsziele, die im Hilfeplan konkret definiert werden und sich an den zum jeweiligen Zeitpunkt absehbaren und möglichen Bedingungen, Fähigkeiten und Vorstellungen des einzelnen Betreuten orientieren.

Allgemeine Ziele für die Kinder und Jugendlichen sind u.a. Aufbau und Pflege sozialer Kontakte, Entwicklung sozialer Kompetenzen, Entwicklung von Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein, der Umgang mit Emotionen sowie ein regelmäßiger Schulbesuch.

Im Gruppenalltag ist die Entwicklung und Einhaltung von verbindlichen Gruppenregeln und Ritualen ein essenzielles Ziel, sowie das Erlernen einer gemeinsamen Planung und Organisation des Alltags.

Die Jugendlichen lernen Normen, Werte und Grenzen sowie Verantwortung in verschiedenen Lebensbereichen und Lebenskontexten zu übernehmen. Wir unterstützen und fördern den individuellen Verselbständigungsprozess bzw. die Begleitung in andere Hilfemaßnahmen oder die Rückkehr in die Herkunftsfamilie.

  • Die Eltern der Kinder und Jugendlichen werden in Gesprächen und Coachings dazu befähigt, ihr Kind und dessen Lebenswelt besser zu verstehen und problematische Situationen sicher und kindorientiert zu meistern. Ziel ist es hier, neue Strategien zu entwickeln und alte Verhaltensmuster, die zu Krisensituationen geführt haben, zu durchbrechen.

Räumlichkeiten und Umgebung

  • Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgt in einem mehrstöckigen Wohnhaus in ruhiger Ortslage auf dem Stammgelände des Trägers. Das Stammgelände ist in sich geschlossen. Hinter dem Gebäude steht ein großes Außengelände mit Spielplatz zum sicheren Toben, Bauen und Spielen zur Verfügung. Die Zimmer sind mit einem Basismobiliar ausgestattet und mit Handtüchern und Bettwäsche bestückt.

    Die Gruppe bietet sechs reguläre Plätze. Es werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6-13 Jahren jeglichen Geschlechts und Herkunft aufgenommen. Geschwisterkinder können (in Rücksprache mit der örtlichen Heimaufsicht) bereits mit 5 Jahren aufgenommen werden

  • Im Erdgeschoss befinden sich die Gemeinschaftsräume (Wohnzimmer, Küche/Esszimmer, Spielzimmer, Kreativraum) sowie das Büro. Das großzügige Esszimmer bietet für bis zu 10 Personen Platz am Tisch und lädt abseits der Mahlzeiten zu gemeinsamen Gesprächs- oder Spielrunden ein.

  • Im ersten Stockwerk befinden sich die Schlafräume, das Bereitschaftszimmer sowie ein Ruheraum, der zum Entspannen, Bücher lesen oder auch CD-Geschichten hören einlädt. Das Stockwerk verfügt über zwei Toilettenbäder sowie zwei Bäder, die mit Badewanne und Dusche ausgestattet sind und somit eine geschlechtergetrennte Nutzung ermöglichen.

  • Im zweiten Stockwerk befindet sich ein großzügiger Freizeitraum, der multifunktional genutzt werden kann und sich an die Bedürfnisse der Gruppe anpasst. Daran angrenzend befindet sich ein zusätzliches Badezimmer sowie ein Besprechungsraum.

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Beschreibung

In unserer Wohngruppe „Haus Weller“ leben vorrangig Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Beeinträchtigung. Das großzügige Einfamilienhaus bietet Platz für 9 Kinder- und Jugendliche ab Schulfähigkeit. Das Haus hat einen großen Wohn-Essbereich mit Küche, sowie Einzelzimmer für alle Kinder/Jugendlichen. Das Haus steht auf einem großen Grundstück mit einem eigenen Spielplatz. Der Taunus ist nicht weit entfernt und lädt zu Ausflügen ein.

Die Arbeit in Haus Weller ist systemisch-traumapädagogisch ausgerichtet. Unser pädagogisches Team arbeitet mit dem Bezugsbetreuersystem.

Hilfeform

  • vollstationäre Wohngruppe für 9 Kinder/Jugendliche mit geistiger Beeinträchtigung
  • Aufnahmealter: ab Schulfähigkeit
  • Unser pädagogischer Ansatz ist systemisch-traumapädagogisch ausgerichtet

Grundleistungen

  • Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren
  • individuelle Eingangsanamnese/Diagnostik
  • Unterstützung im kognitiven Bereich
  • Unterstützung bei der alltäglichen Basisversorgung sowie im lebenspraktischen BereichFörderung im Rahmen der Möglichkeiten zu einer eigenständigen Selbstversorgung und mehr Mobilität, Selbstständigkeit sowie Eigenkompetenz
  • Bezugsbetreuersystem
  • Alltägliche Versorgung
  • Schaffung von Voraussetzung für eine körperlich gesunde Entwicklung
  • Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Arbeit mit dem Herkunftssystem
  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Partizipation und Beschwerdemanagement
  • Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
  • Krisenintervention
  • Aktivitäten im Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme (Verselbstständigung)

Personelle Ausstattung

Pädagogik 1:1,32

Anteilig:

  • Leitung/Beratung
  • Verwaltung
  • Hauswirtschaft/Technischer Dienst
  • Alle Mitarbeiter/innen im pädagogischen Dienst sind Fachkräfte (gem. Hessische Rahmenvereinbarung)

gesetzliche Grundlage

die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist  §§ 75 ff. SGB XII
des Hessischen Rahmenvertrages n. § 79 Abs. 1 SGB XII

Ferner geeignet für Kinder im Bereich von § 35a SGB VIII

Indikation

  • Es werden vorrangig Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Beeinträchtigung aufgenommen und betreut, d.h. die Kinder und Jugendlichen sind in ihrer Intelligenz und Entwicklung retardiert.
  • Junge Erwachsene die bereits in der Einrichtung waren und die weitere Unterstützung auf dem Weg zur Verselbständigung benötigen können in unserem Appartement weiter nachbetreut werden (Fachleistungsstunde)

Ausschlusskriterien

  • stark auffälliges sexualisiertes Verhalten
  • stark auffälliges aggressives Verhalten
  • Schwangerschaft
  • körperliche Beeinträchtigungen, die Barrierefreiheit erfordern

Ziele

Schaffung eines stabilen, verlässlichen Umfeldes

  • Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen ermöglichen
  • Stärkung der Selbstbehauptungskompetenz
  • Neue Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, ggfs. unter Einbeziehung externer Angebote
  • Entlastung der Kinder, Jugendlichen und der Herkunftsfamilien
  • Verselbstständigung und Alltagsbewältigung fördern
  • Im Regelfall Erhalt der Herkunftsfamilie als emotionaler Bezugspunkt

Räumlichkeiten und Umgebung

  • Freistehendes Einzelhaus
  • Nach eigenen Wünschen gestaltete Einzelzimmer für jedes Kind/Jugendlichen
  • Gemeinschaftliche Nutzung von Wohn- Essbereich, Küche, Bäder, Wirtschaftsräume
  • Großer Garten mit Spielplatz
  • sehr gute Verkehrsanbindung
  • breitgefächertes Schulangebot (Schulen für praktisch Bildbare-, Erziehungs- sowie  Lernhilfe sind ortsansässig bzw. in der Nachbarschaft)
    Abholung erfolgt durch Fahrdienste ferner befinden sich Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschule, Gymnasien in Bad Homburg
  • sehr gute medizinische und therapeutische Versorgung
  • Vielzahl von ortsansässigen Vereinen
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Beschreibung

Die Wohngruppe „Haus Schatzinsel“ bietet im Rahmen eines koedukativen Settings

5 Kindern im Alter zwischen 3 und 8 Jahren eine Heimat.

Die Gruppe befindet sich in einem Einfamilienhaus, dass im Jahr 2017 komplett saniert und renoviert wurde. Es bietet neben schönen, altersgerecht eingerichteten Einzel- bzw. Doppelzimmern für die Bewohner - auch einen großen Wohn-, Spiel-, Essbereich.

Das Wohnhaus verfügt über eine Terrasse und steht auf einem wunderschönen großen Grundstück, welches zu Gruppen-übergreifenden Aktivitäten einlädt.

Die Arbeit in Haus Schatzinsel ist systemisch-traumapädagogisch ausgerichtet. Unser päd. Team arbeitet mit dem Bezugsbetreuersystem, sodass jedes Kind weiß an wen es sich vertrauensvoll wenden kann.

 

Hilfeform

  • vollstationäre, interkulturelle, koedukative Wohngruppe
  • Für Kinder im Alter von 3 - 8 Jahre (6 Plätze)
  • mögliche Ausnahmefälle werden individuell vereinbart
  • Unser pädagogischer Ansatz ist systemisch-traumapädagogisch ausgerichtet

     

Grundleistungen

  • Anbahnungsphase und Aufnahmeverfahren
  • individuelle Eingangsanamnese/Diagnostik
  • Erziehungs- und Hilfeplanung
  • Notwendige Aufsicht und Betreuung
  • Bezugsbetreuersystem
  • Alltägliche Versorgung
  • Schaffung von Voraussetzung für eine körperlich gesunde Entwicklung
  • Einübung von Lebenspraktischen Fertigkeiten
  • Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Arbeit mit dem Herkunftssystem
  • Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Partizipation und Beschwerdemanagement
  • Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
  • Krisenintervention

Personelle Ausstattung

Pädagogik 1:0,8

Anteilig:

  • Leitung/Beratung
  • Verwaltung
  • Hauswirtschaft/Technischer Dienst
  • Alle Mitarbeiter/innen im Betreuungsdienst sind Fachkräfte
    (gem. Hessische Rahmenvereinbarung)

 

Voraussetzungen und Ziele

die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII § 27 ff. in Verbindung mit:

  • § 34 SGB VIII - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche

 

Indikation

  • Kinder jeglicher Herkunft, die sich aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände und Krisen, sei es mit sich selbst, dem Elternhaus, der Schule etc. in einer problembelasteten und überforderten Lebenssituation befinden und vorübergehend und / oder langfristig eine alternative Lebensform zur Herkunftsfamilie und eine pädagogische Begleitung in einem familienähnlichen Setting benötigen (§ 27 iVm §34 SGB VIII).
     
  • Die Hilfe ist ebenso ausgerichtet auf Kinder mit seelischen Belastungen / Störungen, Entwicklungsverzögerung, Verhaltensauffälligkeiten, Beziehungs- und Bindungsstörungen, sowie psychischen Erkrankungen und Auffälligkeiten. Die Abklärung der Leistbarkeit erfolgt über die Einschätzung durch die päd. Leitung und die Gruppenleitung in enger Zusammenarbeit mit dem fallzuständigen Jugendamt unter Berücksichtigung der Möglichkeit, das Zusatzangebot das IPÄD-Team (=individuelle pädagogische Maßnahmen) in den Fall einzubeziehen.
     
  • Geschwisterkinder werden bevorzugt aufgenommen, wenn dies im Rahmen der Hilfeplanung sinnvoll und notwendig ist.

 

Ausschlusskriterien

  • massive psychiatrische Erkrankung, wenn im Alltag selbst  - und/oder fremdgefährdende Ausprägung
  • ärztlich bestätigte Suizidalität
  • körperliche Behinderung (Rollstuhl)

Ziele

  • Schaffung eines stabilen, verlässlichen Umfeldes
  • Persönlichkeitsentwicklung der Kinder ermöglichen
  • Neue Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, ggfs. unter Einbeziehung externer Angebote
  • Entlastung der Kinder und der Herkunftsfamilien
  • Alltagsbewältigung fördern
  • Im Regelfall Erhalt der Herkunftsfamilie als emotionaler Bezugspunkt

Räumlichkeiten und Umgebung

  • Großes freistehendes Einzelhaus
  • nach eigenen Wünschen gestaltete Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer
  • Gemeinschaftliche Nutzung von großem Wohn- Essbereich, Küche, Bäder, Wirtschaftsräume
  • große Terrasse mit angrenzendem Garten
  • Spielplatz auf dem Grundstück
  • Turnhalle mit Boulderwand auf dem Gelände
  • in unmittelbarer Nähe zum Taunus mit Wald und Wiesen
  •  Bushaltestelle direkt vor der Tür
  • sehr gute Verkehrsanbindung an die Infrastruktur von Frankfurt am Main
  • breitgefächertes Bildungsangebot (Kindertragestätte, Grund,-, Haupt-, Real- und Gesamtschule, Gymnasien und Förderschulen).  
  • sehr gute medizinische und therapeutische Versorgung.

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